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Hinweise für Silvesterfeuerwerk

Tipps zum Umgang mit Raketen, Böllern und Co.

1. Beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen Feuerwerkskörper achten, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

KL. I. : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM- P I.)
KL. II. : Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM- PII.)
KL. III : Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM- PIII.)
KL. IV : Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

3. Ihr müsst die Gebrauchsanweisungen der verschiedenen Feuerwerkskörper durchlesen. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

4. Schließt in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Eurer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche.

5. DFV-Vizepräsident Hachemer: “Balkon vor Brand durch Böller schützen”

Auf Balkon oder Terrasse sammeln sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel. Man plant, sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder im Sommer wieder in den Garten zu stellen – doch vor allem an Silvester ist dieses Gerümpel gefährlich. “Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein”, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV).

Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier oder der trockene Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden: “Sie könnten durch einen fehlgeleiteten – oder gar gezielt abgeschossenen – Böller in Brand gesetzt werden. Ein solcherart angefachtes Feuer kann sich unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten”, erklärt Hachemer.

Daher rät der Brandschutzexperte, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“ Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren!

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

6. Die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern darf nur im Freien angezündet werden. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige Brandursache.

7. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten! Sondern auf den Boden legen und mit “langem Arm” anzünden, danach 3 bis 5 Meter Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

8. Raketen nie aus der Hand starten! Sondern aus auf dem Boden stehenden, standfesten “Abschußrampen”. Auch leere Flaschen sollten gesichert werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!

9. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

10. In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 Meter, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einen Abstand von mindestens 50 Meter einzuhalten.

11. Niemals Feuerwerkskörper selbst basteln und die im Handel erhältlichen Artikel nicht verändern! Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren.

12. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

13. Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist extrem gefährlich!

Quelle: www.Feuerwehrmagazin.de


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