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Allgemeine Hinweise zur Winterzeit

Wasserrohrbruch - Wasserschaden

Bei einem Wasserrohrbruch ist sofort der Zulauf abzusperren. Absperrmöglichkeiten sind bei allen Bauten im Keller meistens in der Nähe der Wasseruhr, bei Neubauten oft auch in der Wohnung vorhanden. Mieter und Hauswarte sollten daher wissen, wo sich die Absperrorgane befinden. Bei diesen Schäden kann auch die Feuerwehr nicht mehr tun.

Ausgelaufenes Wasser kann vom Fußboden mit Müllschaufel, Scheuerlappen und Eimer aufgenommen werden. Pumpen der Feuerwehr können erst eingesetzt werden, wenn größere Wassermengen ausgelaufen sind, die einige Zentimeter hoch stehen und wichtige Güter gefährdet sind. Wegen der Brandgefahr sollten eingefrorene Wasserrohre nicht mit offener Flamme aufgetaut werden, sondern mit heißen Lappen. Vor dem Auftauen einer jeden Leitung ist der Zulauf abzusperren.

Glatteis

In den vergangenen Jahren ist es mehrmals durch Regen bei
Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu überfrierender Nässe und somit zu
extremen Glatteis gekommen. Die unvorbereitete Bevölkerung verursachte in
wenigen Stunden ein Einsatzaufkommen, dass bei normaler Witterung erst
innerhalb einiger Tage erreicht wird.

Es war vor allem eine starke Häufung von Verkehrsunfällen und von verletzten
Personen durch Stürze zu verzeichnen.

Bitte verwenden Sie geeignetes Schuhwerk und nehmen Sie bei Glätte die Hände
aus den Jacken- bzw. Manteltaschen, lassen Sie Ihren Aktenkoffer für einen Tag
im Büro oder zuhause, so haben Sie die Hände frei um sich bei einem Sturz
abstützen zu können. Meiden Sie ungestreute, ungeräumte oder abschüssige
Gehwege oder Straßen. Verzichten Sie auf Ihr Auto. Nutzen Sie nach Möglichkeit
öffentliche Verkehrsmittel.

Bitte denken Sie daran, auch für die Feuerwehr herrscht Glatteis, sodaß sich die Fahrzeiten zu den Unfallstellen und anschließend in die Krankenhäuser vervielfachen.

Betreten von Eisflächen

Die Feuerwehr warnt dringend davor, Eisflächen auf Gewässern vor der Freigabe durch die zuständigen Behörden zu betreten.

Zugefrorene Seen, Flußläufe, Kanäle und Teiche dürfen auch dann nicht betreten werden, wenn nach der Freigabe von zugefrorenen Gewässern die Temperaturen über mehrere Tage nur wenige Grad Celsius unter dem Gefrierpunkt liegen.

Ist eine Person im Eis eingebrochen, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollte mit den an den Ufern als geeignet erscheinenden Mitteln versucht werden, zu helfen.

© by Freiwillige Feuerwehr Sülzhayn